Allgenmeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Käufer und die Firma Trading
Group One, nachfolgend „Verkäufer“ genannt.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers respektive
etwaiger Geschäftspartner und von diesen AGB abweichende Vereinbarungen erlangen nur
Gültigkeit, wenn sie von der Trading Group One schriftlich anerkannt werden.
Eine Zusendung von Bedingungen oder die Ausführung eines Auftrages durch den Verkäufer lösen
deren Gültigkeit ausdrücklich nicht aus. Ebenso ist jedwede Handlung ohne schriftliche Bestätigung
der Geschäftsführungsbefugnis des angeblich zuständigen Personals unbeachtlich.
Spätestens mit Annahme der Waren oder Leistungen der Trading Group One erkennt der Kunde bzw.
Geschäftspartner diese Bedingungen als für ihn verbindlich an.

§ 1 Bestell,‐ und Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kommt nicht durch den Eingang der Bestellung beim Verkäufer sondern erst durch
dessen verbindliche Auftragsbestätigung zustande.
Aufträge des Verkäufers gelten nur dann als angenommen, wenn sie durch uns ausdrücklich durch
Auftragsbestätigung oder Rechnungstellung bestätigt wurden.
Mündliche Nebenabreden sind rechtlich unverbindlich und erlangen erst durch schriftliche Fixierung
Gültigkeit. Solche schriftlichen Nebenabreden werden durch den schriftlichen Hauptvertrag ersetzt,
sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie trotz Hauptvertrag verbindlich
fortgelten sollen.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

§ 2 Haftung
Die Mitarbeiter der Trading Group One sind ausdrücklich nicht berechtigt, hiervon abweichende
mündliche Abreden zu treffen. Liegt ein solches Verhalten vor, so haften die natürlichen Personen.
Es gelten insoweit nur schriftliche Angebote der Trading Group One. Zu Wahrung der Schriftform
genügt die Übermittlung per Telefax und per E‐Mail und die Bestätigung durch die Trading Group
One.
Die Mitarbeiter der Trading Group One sind ferner nicht befugt, Arbeiten oder Dienste auszuführen,
die über die schriftlich fixierten vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern
des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
Insbesondere werden hierdurch keine Vertragspflichten zwischen diesen Parteien begründet. Die
Haftung des Verkäufers für dergestalt ausgeführte Arbeiten ist ausgeschlossen.

§ 3 Lieferbedingungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Artikel auch kurzfristig,
aus dem Programm zu nehmen. Der Zwischenverkauf wird vorbehalten.
Im Falle höherer Gewalt und Unmöglichkeit ist der Verkäufer berechtigt die Lieferung zu verweigern,
die Lieferzeit in angemessener Weise zu verschieben; soweit möglich; oder den Rücktritt vom Vertrag
zu erklären. In einem solchen Fall sind Schadensersatzansprüche des Käufers gleich welchen Grundes
ausgeschlossen.
Sollte bei einer Bestellung die gewünschte Ware in Sorte oder Anzahl nicht mehr verfügbar sein, so
wird der Käufer durch den Verkäufer benachrichtigt und soweit gewünscht bei der nächstmöglichen
Gelegenheit nachbeliefert. Dieses Nachbelieferungsbegehren hat der Käufer dem Verkäufer
schriftlich anzuzeigen.
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung etwaiger spezifischer Einzel,‐ oder Ausstellungsstücke, es sei
denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur gestellt werden, wie sie billigerweise
oder handelsüblich bei Waren in der entsprechenden, Kategorie und Preislage der bestellten Ware
gestellt werden können.
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben
vorbehalten.

§ 4 Versand/Lieferung
Versand und Lieferung geschehen auf Gefahr und Veranlassung des Käufers. Sie erfolgen unfrei.
Kosten für Fracht, Expressgut und Luftfracht gehen zu Lasten des Käufers.
Postsendungen werden frei abgefertigt, das entsprechende Porto berechnet.
Bei Wahl des Transportunternehmens durch den Käufer gelten die Festlegungen über Abholung. Bei
Abholung ab Werk gehen Kosten und Haftung zu Lasten des Käufers und Abholers.
Versandvorschriften des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden.
Die Lieferungen sind sofort bei Eintreffen an ihrem Bestimmungsort auf zahlenmäßige Vollständigkeit
und Unversehrtheit zu prüfen. Reklamationen hinsichtlich Fehlmengen, Abweichungen und Schäden
sind nur unverzüglich nach Warenerhalt möglich. Bei Feststellen einer Fehlmenge oder eines
Qualitätsmangels ist der Spediteur zu veranlassen, dies auf dem Lieferschein schriftlich zu bestätigen.
Der derart bestätigte Lieferschein ist zusammen mit der Reklamation sofort dem Verkäufer
zuzusenden. Bei Nichtvorlage einer solchen Bestätigung ist eine Schadlosstellung seitens des
Verkäufers nur dann möglich, wenn der schuldtragende Teil (Spediteur) den Schaden auch ohne
bestätigten Lieferschein anerkennt.
Die Lieferzeit wird durch die Verkäufer und Käufer individuell für jeden Vorgang unter
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bestimmt. In der Regel sind ca. 3‐4 Wochen nach Eingang
der verbindlichen Bestellung des Käufers anzusetzen. Unvorhergesehene Ereignisse, die sich der
Einwirkungsmöglichkeiten des Verkäufers entziehen, verlängern die Lieferzeit angemessen,
Entschädigungsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Sofern Versendungen vereinbart wurden, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den
Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten
Dritten.
Die Sendung wird vom Verkäufer nur schriftlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf
seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch‐, Transport‐, Feuer‐ und Wasserschäden oder sonstige
versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines
Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, so fallen die Lagerkosten zu Lasten der Kunden. Die
Regeln der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage der Auftragsbestätigung geltenden
Fassung (INCOTERMS 2010) gelten für die Verwendung der Lieferklauseln.
Zoll oder Einführbestimmungen der jeweiligen Länder, sind von der Kunde bzw. der Importeur zu
regeln, der Trading Group One ist nicht verantwortlich für Kulturelle oder Politische Beeinflussungen
der jeweiligen Länder und ihre Behörden. wie Zum Beispiel rechtmäßige Aussperrungen,
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum
des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar
für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des
Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Für den Fall der Weiterveräußerung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren verpflichtet
sich der Käufer im Voraus, die aus der Veräußerung dieser Waren herrührenden Forderungen auf
erstes Verlangen an uns abzutreten. Wird die Eigentumsvorbehaltsware zusammen mit anderen
Waren weiterveräußert, verpflichten Sie sich, den betreffenden Rechnungsbetrag in dem Umfang an
die Trading Group One abzutreten, als die in unserem Eigentum stehende Waren von diesem
Rechnungsbetrag umfasst sind.
5. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt wird im Falle laufender Geschäftsverbindung oder
wiederholten Verkaufs von Waren dahin erweitert, dass die gesamte gelieferte Ware bis zur
vollständigen Zahlung das alleinige Eigentum der Trading Group One bleibt. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich demgemäß bei jeder Neulieferung als noch Forderungen gegen den Käufer bestehen,
gleich, aus welchem einzelnen Kauf sie herrühren.
6. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet die Ware auf
eigene Kosten an die Trading Group One zurück zu senden.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über.

§ 7 Verzug
Grundsätzlich gilt, dass die Rechnungsposten sofort mit Rechnungsstellung fällig sind. Für die
Entgeltforderung als Gegenleistung für die erbrachte Leistung des Verkäufers tritt Verzug
entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 286 Abs. 3 AGB mit Ablauf spätestens von 30 Tagen
nach Rechnungsstellung ein. Einer Mahnung bedarf es dann nicht mehr. Maßgeblicher Zeitpunkt ist
der Zahlungseingang auf die vergebene Rechnungsnummer.
Ab Verzugseintritt haftet der Käufer für verzugsbedingt entstehende Kosten. Der Käufer haftet
insbesondere für Verzugszinsen. Diese werden in banküblicher Höhe berechnet, mindestens jedoch
in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

§ 8 Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert,
bleibt der Anspruch des Verkäufers
auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende
Lagerkosten zu zahlen. (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3.(1)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 5%
des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. (3) Im Falle besonders hoher
Schäden bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen
nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Rücktritt des Käufers
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den
Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu
setzende Nachfrist.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

§ 10 Rücktritt des Verkäufers
1. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers erlischt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten
Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, welche die Leistung unmöglich machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um
Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der
Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten
Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine
Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den
Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt,
wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein
Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

§ 11 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf
Ausgleich der nutzlosen Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für die infolge des Vertrages entstandenen Aufwendungen Ersatz in entstandener Höhe.
2. Ziffer 1. gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach
erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs.

§ 12 Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das
Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien
Ware hat. Insgesamt darf der Verkäufer zweimal versuchen den Mangel zu beseitigen.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder
vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren
und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die
zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.
B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
intensive Bestrahlung mit Sonnen‐ oder Kunstlicht, sonstige Temperatur‐ oder Witterungseinflüsse
oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.

§ 13 Zahlungsbedingungen
Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden
Preisen und Rabatten, der Kaufpreis ist mit der Bestätigung der bestellte Ware fällig, und muss sofort
mit Bankbürgschaft oder Vorauszahlung gedeckt sein.
Soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist, erfolgt die Zahlung in Euro durch ein,
vor der Lieferung, zu erstellendes, unwiderrufliches Akkreditiv, das von einer international
anerkannten Bank bestätigt ist. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.
Alle Preise sind Netto zuzüglich der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.
Für Kunden, die mit US Dollar zahlen möchten gilt der Dollar / Euro Kurs, wird nach Tageskurs des
ausgestellten Rechnungsdatums berechnet.
Nach Vertragsabschluss können eventuelle Preisänderungen durch Änderungen von Steuern, Zöllen,
Frachten oder sonstigen Kosten, pro oder contra berechnet werden.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über der∙ Nationalbankrate berechnet.
Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung bzw. Zahlungseinstellung sind sofort alle noch nicht
bezahlten Rechnungen, ungeachtet ihrer Wertstellung, fällig.
ln diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, von bestehenden Aufträgen und Abschlüssen
zurückzutreten. Mahn‐ und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers;
Frankfurt am Main (Hessen). Für den Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen
der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit für internationale
Verkaufshandlungen nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.